FlexFlow - Yearly Membership Terms & Conditions

Pro Geschäftsbedingungen und Konditionen

§ 1 ALLGEMEINES

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von Planet Flow.
Geschäftsbedingungen des Kunden, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne eine ausdrückliche, schriftliche Bestätigung durch Planet Flow keine Geltung.

(2) Das Angebot richtet sich an UnternehmerInnen. UnternehmerInnen ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen, beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 LEISTUNGSBESCHREIBUNG

(1) Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen von Flow Berlin ist die Bereitstellung von Büroinfrastruktur, einschließlich der unbegrenzten Internetnutzung (W-Lan und Lan), der Bereitstellung von Konferenzräumen, Briefkästen und Schließfächern, im Rahmen der angebotenen Leistungen: TagesFlow-Ticket, FixFlow-Mitgliedschaften, FlexFlow-Mitgliedschaften, FlowBusiness-Mitgleidschaften sowie Konferenzraumstunden . Planet Flow erbringt darüber hinaus weitere Servicedienstleistungen. 

(2) Je nach gewählter Mitgliedschaft ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und / oder bestimmte Zeit beschränkt. Folgende Tarife werden derzeit angeboten:

(2.1.) TagesFlow-Ticket: 1 Tag Nutzungsberechtigung an wechselnden Arbeitsplätzen, im FlexFlow-Bereich und den Gemeinschaftsräumen, im Rahmen der Öffnungszeiten Montag bis Freitag 9-18 Uhr.

(2.2.) FlexFlow-Mitgliedschaft: Ganzmonatige Nutzungsberechtigung an wechselnden Arbeitsplätzen, im FlexFlowBereich und den Gemeinschaftsräumen, im Rahmen der Öffnungszeiten von Montag-Freitag von 9-18 Uhr.

(2.3.) FixFlow-Mitgliedschaften: Ganzmonatige Nutzungsberechtigung eines fest zugewiesenen Arbeitsplatzes inklusive abschließbaren Rollcontainer, Zugang zum Objekt 24/7.

(2.4.) BusinessFlow-Mitgliedschaft: Geschäftsanschrift, Postadresse, Postannahme, inklusive eintägige Nutzung eines Arbeitsplatzes pro Monat in der Zeit von Mo-Fr. 9-18 Uhr in den FlexFlow-Bereichen und den Gemeinschaftsräumen.

(3) Das Drucken und Kopieren mit den Planet Flow eigenen Druckern ist kostenpflichtig. Scannen ist kostenlos.

(4) Die Arbeitsplätze sind ausgestattet mit: Schreibtisch, Drehstuhl, Strom, Heizung und WLAN/LAN und einer Schreibtischlampe. In der FixFlow Mitgliedschaft ist ein abschließbarer Rollcontainer enthalten.

(5) Das Mitglied hat die Ausstattung vor Beginn des Vertragsverhältnisses ausführlich überprüft und deren Funktionsfähigkeit anerkannt.

(6) Die Arbeitsplätze dürfen durch den Kunden nur für den bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung des Betriebes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Planet Flow. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Planet Flow zur fristlosen Kündigung.

(7) Die Schreibtische aus der FlexFlow-Mitgliedschaft müssen am Ende jeden Nutzungstages vom Kunden komplett geräumt werden.

§ 3 ZUGANGSBEDINGUNGEN UND VERHALTENSREGELN

(1) Der Zugang zum Planet Flow ist für die Mitglieder des TagesFlow, FlexFlow sowie Businessflow während der allgemeinen Öffnungszeiten, Mo.–Fr. von 9:00 – 18.00 Uhr möglich. FixFlow Mitglieder haben mit der persönlichen Zugangskarte/ Schlüssel stets Zugang zum Planet Flow. Der Verlust der Zugangskarte/ Schlüssel ist unverzüglich zu melden. Schuldhafter Zahlungsverzug des Mitglieds berechtigt Planet Flow zur Verweigerung des Zutritts bis der Rückstand ausgeglichen ist.

(3) Die Mitgliedschaft ist personenbezogen und kann nicht übertragen werden. Gäste haben grundsätzlich keinen Zugang zum Planet Flow. Gästen kann ausnahmsweise mit Zustimmung von Planet Flow Zugang ersteilt werden, wenn der Nutzer den Gast zuvor an der Rezeption angemeldet hat.

§ 4 ANMELDUNG DER KUNDEN

Planet Flow betreibt die Homepage https://www.gowiththeflow.berlin. Kunden von Planet Flow, die einen Nutzervertrag online abschließen wollen, müssen sich vor dem Vertragsschluss wirksam anmelden und den nachfolgenden Geschäftsbedingungen zustimmen. Für die Anmeldung wird eine einmalige Anmeldegebühr in Höhe von 25,00 € erhoben. Die Anmeldegebühr wird bei einer Kündigung des Vertrages nicht erstattet. Bei der Anmeldung wählt der Kunde einen Nutzernamen und ein Passwort. Der Nutzername darf keine Rechte Dritter verletzen, sowie nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Der Kunde wird sein Passwort geheim halten. Das Passwort wird von Planet Flow nicht an Dritte weitergegeben. Die bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt wiederzugeben. Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur durch einen Vertretungsberechtigten vorgenommen werden. Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist der Kunde verpflichtet, die Änderungen gegenüber Planet Flow unverzüglich mitzuteilen. Alternativ zur Onlinebuchung können Verträge auch analog an der Planet Flow Rezeption abgeschlossen werden.

§ 5 VERTRAGSSCHLUSS

(1) Mit der Buchung durch den Kunden kommt ein Vertrag mit Planet Flow entsprechend dem vom Kunden gewählten Tarif zustande.

(2) Der Vertragsschluss erfolgt schriftlich oder über das Online – Buchungsverfahren. Bei der Onlinebuchung beauftragt der Kunde Planet Flow verbindlich mit Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig Registrieren“. Vor der Auftragserteilung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf die Checkbbox von „Ich akzeptiere die Geschäftsbedingungen und Konditionen und die Datenschutzrichtlinie für Planet Flow“ diese Geschäftsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. Mit der Buchung sichert der Kunde zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Der Kunde verpflichtet sich, die Änderung seiner persönlichen Daten unverzüglich anzuzeigen.

(3) Ein Nutzervertrag zwischen dem Kunden und Planet Flow kommt erst durch Abgabe einer Annahmeerklärung / Buchungsbestätigung durch Planet Flow zustande. Diese kann schriftlich oder per E Mail erfolgen.

§ 6 TARIFE UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN, KAUTION

(1) Alle Preise von Planet Flow sind Nettopreise und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen. Darüber hinausgehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils gesondert ausgewiesenen Tarife / Preise von Planet Flow.

(2) Der Kunde ermächtigt Planet Flow zur Einziehung des vereinbarten Entgelts per Lastschrift. Der Kunde kann die erteilte Einziehungsermächtigung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen. Dem Kunden steht es ferner frei, die Zahlung gegen ein Entgelt auch auf anderem Wege, (insbesondere Barzahlung oder Zahlung mit EC Karte oder Kreditkarte) vorzunehmen.

(3) Bankgebühren und Bearbeitungskosten, die Planet Flow infolge der Nichteinlösung der Lastschrift oder aufgrund eines Widerspruchs entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

(4) Die Zahlung ist unmittelbar mit Beginn der Mitgliedschaft fällig. Soweit die Zahlung monatlich zu leisten ist, ist diese jeweils am Monatsersten fällig. Da es sich um gleitende Verträge handelt, ist Monatserster dabei jeweils der Tag, der nummerisch dem Tag des vereinbartem Beginn der Mitgliedschaft im Vertrag entspricht. Kommt das Mitglied in Zahlungsverzug, kann das Mitglied für den Zeitraum bis die Zahlung erfolgt, die Räumlichkeiten von Planet Flow nicht benutzen und verliert diese Tage.

(5) Mitglieder zahlen 15,00 EUR Schlüsselkaution pro Schlüssel. Die Kaution ist zu Beginn des Vertragsverhältnisses zu zahlen.

§ 7 DATENSCHUTZ

(1) Planet Flow wird die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten.

(2) Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde willigt ferner in die Übermittlung seiner zur Bonitätsprüfung notwendigen persönlichen Daten an ein Auskunftsbüro ein. Sämtliche Daten werden durch Planet Flow sowie berechtigte Dritte vertraulich behandelt.

(3) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Planet Flow verpflichtet sich in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden.

§ 8 KÜNDIGUNGEN

(1) Beide Parteien können das Vertragsverhältnis zur vertraglich vorgesehenen Frist ohne Angabe von Gründen kündigen. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten und für alle Fälle unberührt. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform.

(2) Planet Flow kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Dieser liegt vor, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen zweimalig in Verzug gerät oder seine vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise schuldhaft verletzt. Ferner, wenn die Grundlage für das Nutzungsverhältnis mit dem Kunden wegfällt (Beendigung des Hauptmietverhältnisses).

(3) Der Kunde kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ihm die Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

§ 9 VERTRAGSDURCHFÜHRUNG

(1) Die Untervermietung an Dritte ist ausgeschlossen. Eine erworbene Mitgliedschaft gilt nur für den Erwerber und darf nicht von weiteren Personen genutzt werden.

(2) (Technische) Veränderungen an den Arbeitsplätzen, die nicht in die Bausubstanz eingreifen, Um- und Einbauten, Installationen, Veränderungen der Sanitär und Beleuchtungsanlagen sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch Planet Flow durch den Kunden auf dessen Kosten zulässig. Auf Verlangen von Planet Flow ist der Kunde zur völligen fachgerechten Wiederherstellung des Arbeitsplatzes spätestens bei Rückgabe verpflichtet. Ein Ersatzanspruch des Kunden besteht nicht – auch dann nicht, wenn Planet Flow auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verzichtet. Im Falle der Zustimmung durch Planet Flow zur Veränderung des Arbeitsplatzes sind etwa erforderliche behördliche Genehmigungen, gleich welcher Art, durch das Mitglied einzuholen. Hierdurch entstehende Kosten trägt das Mitglied.

(3) Planet Flow darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, nach angemessener Fristsetzung, in Absprache mit dem Mitglied, vornehmen. Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner Zustimmung des Mitglieds und keiner Fristsetzung. Das Mitglied ist verpflichtet, seinen Arbeitsplatz für diesen Fall stets zugänglich zu halten und gegebenenfalls unverzüglich zu räumen. Sämtliche hieraus resultierende Kosten gehen zu seinen Lasten (Ersatzkosten, Verzögerungsschaden). Aufgrund von zweckmäßigen Arbeiten darf das Mitglied das Nutzungsentgelt nicht mindern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gebrauch der Arbeitsplätze unverhältnismäßig lange Zeit behindert oder ausgeschlossen wird.

(4) Planet Flow stellt den Kunden die technischen Gegenstände und sonstige Einrichtungsgegenstände in einem einwandfreien Zustand zur Verfügung. Die Geräte werden regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit getestet und gewartet. Mit den technischen Gegenständen und den sonstigen Einrichtungsgegenständen ist sorgfältig umzugehen. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Jede Beschädigung wird dem Mitglied berechnet.

§ 10 NUTZUNGSVERHALTEN IM INTERNET

(1) Das Mitglied verpflichtet sich, alle anwendbaren lokalen, nationalen, und ggfs. internationalen Gesetze und Richtlinien zu respektieren und einzuhalten; insbesondere die deutschen Gesetze auch im Datenverkehr über Planet Flow einzuhalten und Gesetzesverstöße an Planet Flow zu melden. Das Mitglied allein ist verantwortlich für alle seine Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung.

(2) Das Mitglied unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen. Dazu gehören insbesondere die urheberrechtlichen Beschränkungen. Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschützter Musik oder Filmen ist strengstens untersagt. Bei einer schuldhaften Verletzung dieser Verpflichtung, die zu einem Schaden von Planet Flown führt, hat das Mitglied, Planet Flown, diesen Schaden umgehend zu ersetzen.

§ 11 GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG

(1) Das Mitglied hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze in einer Bürogemeinschaft befinden und die angemieteten Arbeitsplätze nicht separat verschließbar sind. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche gemäß §§ 536, 536 a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. Planet Flow übernimmt gegenüber dem Mitglied bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Gewährleistung für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes. Das Mitglied erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßen Zustand befindet.

(2) In allen Fällen, in denen Planet Flow im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet Planet Flow nur, soweit ihr, ihren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, Planet Flow fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

(3) Planet Flow übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter im Bezug auf Arbeiten der Mitglieder, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch ebendiese. Das Mitglied ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zu Planet Flow unterbleiben. Sofern Planet Flow von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, wird das Vertragsverhältnis unverzüglich gekündigt. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält das Mitglied Planet Flow von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Das Mitglied ersetzt Planet Flow die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass Planet Flow von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.

§ 12 BEENDIGUNG DES NUTZUNGSVERHÄLTNISSES

(1) Das Mitglied hat die Gegenstände pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung in vertragsgemäßem, mangelfreiem und gebrauchsfähigen Zustand, gereinigt an Planet Flow zurück zu geben. Schäden hieran oder verlorene Einrichtungsgegenstände sind vollumfänglich vom Mitglied zu ersetzen.

(2) Das Mitglied hat sämtliche, auch die von ihm selbst beschafften Schlüssel und Chipkarten an Planet Flow zurück zu geben. Kommt das Mitglied dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so kann Planet Flow die Arbeitsplätze öffnen und reinigen. Zurückgelassene Gegenstände kann Planet Flow, auf Kosten des Mitglieds einlagern, wenn sie trotz Aufforderung nicht entfernt werden. Anlagen, Einrichtungen und Zubehör sind in gebrauchsfähigem Zustand zurück zu geben.

(3) Gibt das Mitglied den Arbeitsplatz nicht rechtzeitig heraus, haftet er für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind, auch, wenn diese über die Höhe des Nutzungsausfallentgelts hinausgehen.

§ 13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mitglieds finden keine Anwendung, auch wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

(2) Planet Flow behält es sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn dies ist für den Kunden nicht zumutbar. Planet Flow wird die Mitglieder über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht das Mitglied nicht innerhalb von 2 Wochen, nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Mitglied angenommen.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Der Gerichtsstand ist der Sitz von Planet Flow in Berlin.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den in diesen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Ergänzungen notwendig werden.

Stand der AGB: 01.10.2018

Planet Flow wird die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu) und DSGVO beachten. 


Hausordnung von Planet Flow

1. An den Schreibtischen von Planet Flow arbeiten häufig wechselnde Mitglieder. Deshalb verlassen die Nutzer, die an täglich wechselnden Arbeitsplätzen arbeiten, den Arbeitsplatz aufgeräumt. Der Küchenbereich, die Konferenzräume, die Gemeinschaftsräume und die WCs sowie die Duschen sind sauber zu hinterlassen. Gemeinsam genutzte Bereiche sind keine Ablageflächen für private Gegenstände. Müll soll entsprechend in den dazu vorgesehenen Abfalleimern entsorgt werden. Papier und Müll sind getrennt zu entsorgen. Für nicht sachgerecht entsorgte Kundenunterlagen im Papiermüll haftet der Nutzer selbst. Für Dauermieter (Fix Flow Mitgliedschaft) gelten die Grundlagen ebenfalls bis auf die Ausnahme des zu wechselnden Platzes und dessen Gegebenheiten.

2. Die Eingangstür ist immer geschlossen zu halten. Diese darf auch nicht nur für kurze Zeit unbeaufsichtigt offengehalten werden. Die Öffnungs- und Schließzeiten sind dabei zu beachten. Nutzer ohne gültige Mitgliedschaft und Besucher dürfen keine Arbeitsplätze besetzen und in Anspruch nehmen und müssen sich bei Betreten der Planet Flow Räumlichkeiten am Empfang anmelden. Gäste erhalten zu Planet Flow nur dann Zutritt, wenn Sie in geschäftlicher Beziehung mit einem der Mitglieder stehen und zu diesem Zwecke die Konferenzräume nutzen wollen.

3. Im gesamten Gebäude herrscht absolutes Rauchverbot. Rauchmöglichkeiten bestehen draußen vor der Tür bzw. am Hintereingang oder auf dem Balkon. Ein Aschenbecher steht zur Verfügung. Hinterlasst bitte keine Zigarettenreste auf dem Boden.

4. Es ist darauf zu achten, dass Gespräche in normaler Lautstärke geführt werden. Gleiches gilt für Telefonate. Auch im Küchenbereich ist auf eine angemessene Lautstärke zu achten. Längere Telefonate sollten grundsätzlich nicht am Arbeitsplatz gehalten werden. Dafür können die Telefonkabinen (wenn frei) oder die Konferenzräume (wenn frei) oder natürlich die Terrasse oder die Außenflächen genutzt werden.

5. Handys sind grundsätzlich leise, bzw. lautlos zu schalten. Notebooks und Rechner sind vor Diebstahl zu sichern bzw. beim Verlassen des Planet Flow mitzunehmen oder in einem der Schließfächer zu deponieren. Das Planet Flow übernimmt keine Haftung für die Gegenstände der Nutzer im Haus.

6. Elektrische Geräte (Rechner, Lampen etc.) sind bei Verlassen des Arbeitsplatzes auszuschalten.

7. Es ist ausdrücklich verboten in Arbeitsmaterialien von anderen Mitgliedern ohne Nachfrage beim Eigentümer Einsicht zu nehmen. Grundsätzlich dürfen Informationen die im Planet Flow ausgetauscht werden nur mit Einverständnis anderer Mitglieder nach außen getragen werden. Im Weiteren gelten die aktuellen Datenschutzbestimmungen und unsere Nutzungsbedingungen. Für das sichere Vernichten halten wir einen Aktenvernichter bereit. Datenträger und Medien sind vor ungewollter Nutzung Dritter zu schützen.

8. Im Planet Flow wird offen mit‐ und untereinander kommuniziert. Sollte ein Mitglied einen Konflikt verspüren, kann dieser sofort den Betreiber darüber informieren. Der Betreiber wird sich, falls erforderlich, der Sache annehmen und zwischen den Konfliktparteien vermitteln.

9. Das Planet Flow verfügt über einige Ablageflächen mit allgemein zugänglichen Lesematerialien. Diese können jederzeit innerhalb des Flow Berlin genutzt werden.

space@gowiththeflow.berlin

Planet Flow

Henk Hummitzsch

Blockdammweg 1

10317 Berlin

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